AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

§ 1 Anmeldung / Kurseinschreibung

Die Anmeldung kann durch den jeweiligen Kursteilnehmer, Arbeitgeber nur in elektronischer Form (schriftlich) auf den hinterlegten Anmeldeformularen unserer Website erfolgen. Mit der Anmeldung erkennt der Anmeldende (Auftraggeber) mit dessen Namen die folgende Geschäftsordnung, die Hausordnung, die Prüfungsordnung sowie die Rahmenvorgaben zu den einzelnen Kursen an. Diese können in der Verwaltung (Sekretariat) oder auf den Websites des Instituts (Auftragnehmer) eingesehen werden.

 

§ 2 Anmeldeschluss

Anmeldeschluss für jede Veranstaltung (Vorortkurse, Vorlesungen, Workshops) ist vier Wochen vor dem geplanten Lehrveranstaltungstermin/-beginn, Ausnahmen sind Fernseminare / Fernkurse. Für kurzfristig eingeschobene oder aus aktuellem Anlass angebotene Veranstaltungen kann der Anmeldeschluss auch kürzer sein. In diesen Fällen wird in der Ausschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen. Der Anmeldeschluss dient zur Planung der jeweiligen Kurse. Für die Durchführung des Termins wird eine ausreichende Anzahl an Anmeldungen (25 KTN) vorausgesetzt, um die ausgeschriebene Veranstaltung verbindlich durchzuführen zu können. Eine frühestmögliche Anmeldung sichert dem Kursteilnehmer seinen Studienplatz für den vorgesehenen Kurs.

 

§ 3 Teilnahmevoraussetzungen

Der Teilnehmer muss für den vorgesehenen Kurs alle erforderlichen Voraussetzungen, die sich aus der Kursausschreibung ergeben, zum Zeitpunkt der Anmeldung erfüllen und vorlegen. Die geforderten Unterlagen sollen bereits bei der Kursanmeldung als Kopie vorliegen, spätestens jedoch zum Anmeldeschluss. Die Angemeldeten sind für den Nachweis und die Einhaltung der Teilnahmevoraussetzungen selbst verantwortlich. Entsprechend haben sie auch etwaige Nachteile aus fehlenden oder mangelnden Teilnahmevoraussetzungen selbst zu vertreten.

 

§ 4 Anmeldebestätigung

Jeder Kursteilnehmer / Auftraggeber erhält nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung/Einschreibbestätigung per E-Mail. Der Auftragsnehmer (Bildungsträger) behält vor, die Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

§ 5 Absage von Lehrgängen durch das M&B Institut (Bildungsträger)

Der ausgeschriebene Kurs, Vorlesung, Workshop kann von der M&B-Geschäftsleitung abgesagt werden, wenn die erforderliche Mindestteilnehmeranzahl (55 KTN) zum Anmeldeschluss nicht erreicht wurde. In diesem Fall werden die Angemeldeten nach dem Anmeldeschluss über die Absage der Veranstaltung informiert. Rechtliche Verpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer (M&B Marketing-Bildung Inst. Ltd.) können daraus nicht abgeleitet werden. Sollte eine Veranstaltung abgesagt werden (kompletter Ausfall), werden bereits gezahlte Kursgebühren in vollem Umfang zurückerstattet bzw. anteilig verrechnet.

 

§ 6 Anreisetermine

Anreise ist in der Regel der erste Kurstag, bis spätestens 9 Uhr, soweit nichts gegenteiliges in der Einladung mitgeteilt wurde.

 

§ 7 Unterricht

Vormittag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr (6,0 Ustd.)

Nachmittag von 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr (3,0 Ustd.)

Abweichungen sind der jeweiligen Kursausschreibung zu entnehmen (1) Präsenzphasen (Vorlesungen)

 

Fernkurse

An unserer Einrichtung ist die Studienlaufzeit variabel (minimale- / maximale Studienlaufzeit). Sie legen die Studienlaufzeit und das Tempo selbst fest. Die minimale Studienlaufzeit laut Einschreibung ist die Regelstudienzeit. Die Regelstudienzeit ergibt sich aus der jeweiligen Stundenanzahl des gebuchten Kurses.

Die Verlängerung der Regelstudienzeit (Differenz) zwischen minimaler und maximaler Studienlaufzeit ist gebührenfrei und kann vom Absolventen selbständig vorgenommen wer-den, um den Kurs abzuschließen.

Der Kurs muss innerhalb von 24 Monaten (maximale Studienlaufzeit) abgeschlossen werden. Sollten Sie den Kurs nicht innerhalb der maximalen Studienlaufzeit abschließen, bedarf es einer Neueinschreibung (Verlängerung). 

Ein Wechsel zu einer anderen Kursvariante ist nicht möglich.

Nachbuchen von Präsenzphasen (Vorlesungen):

Der Absolvent eines Fernkurses hat die Möglichkeit, Präsenzveranstaltung gebührenpflichtig nachzubuchen (mindestens 55 Prozent des gebuchten Fernkurses/Kursstundenan-zahl). Der Gasthörer muss sich für die Teilnahme zur Vorlesung mit einer Frist von 4 Wochen vor dem ausgewiesenen Unterrichtbeginn einschreiben (Formular Website / eCampus) und sich vor Beginn des ausgeschriebenen Unterrichtstermins (Vorlesung) informieren, ob die Veranstaltung ggfs. verlegt wird bzw. aus technischen Gründen ausfällt.

Jede Präsenzveranstaltung (Vorlesung) wird mehrfach innerhalb der Studienlaufzeit wiederholt (…).

Der Bildungsträger behält sich vor, vorgesehene Termine zu verlegen oder bei weniger als 55 Teilnehmern die Veranstaltung (Vorlesung) zu verlegen bzw. abzusagen.

Videovorlesungen (Vollversion u. Studioproduktion)

Jeder Absolvent kann er  soweit vorliegt, über die Mediathek (Vorlesungen aus den Vorortkurse)  downloaden. Jede Vorlesung wird aus  qualitäts-, marketing- und lehrpädagogischen Gründen von einem externen  Produktionspartner (FVL-WorldMedia) aufgezeichnet und Veröffentlicht und  können von jedem Interessenten gebührenfrei gedownloadet werden (…)

* Es wird ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass es sich bei dieser Kursvariante (Fernkurs) um keinen Fernlehrgang (ZFU) handelt und dieser nicht den Zulassungskriterien der ZFU unterliegt.

 

Vorortkurse

Bei Vorortkursen ist die Teilnahme an Präsenzphasen verpflichtend. Ausnahme sind Krankheit oder andere schwere Verhinderungsfälle (max. 20 Prozent). Der Absolvent muss sich für die Teilnahme zum Kurs mit einer Frist von 4 Wochen vor dem ausgewiesenen Unterrichtbeginn einschreiben (Formular Website).

Der Absollvent hat sich vor Beginn des ausgeschriebenen Unterrichtstermins zu informieren, ob die Veranstaltung (Vorlesung) ggfs. verlegt wird bzw. aus technischen Gründen ausfällt. Der Bildungsträger behält sich vor, vorgesehene Termine zu verlegen oder bei weniger als 55 Teilnehmern die Veranstaltung (Vorlesung) zu verlegen bzw. abzusagen.

Termine zu den Präsenzphasen werden auf der hauseigenen Website (M&B –Campus) hinterlegt.

* Es wird ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass es sich bei dieser Kursvariante (Fernkurs) um keinen Fernlehrgang (ZFU) handelt und dieser nicht den Zulassungskriterien der ZFU unterliegt.

 

Duale Studiengänge

Bei einen Dualen Studiengang studiert der Kursteilnehmer (Absolvent) online von zu Hause aus. Die Lernmaterialien erhält er über den hauseigenen Server (online Campus / eCampus). Sein Wissen kontrolliert der Absolvent durch automatisierte Selbstlernkontrollen (Multiple choice Fragen, - mit elektronischer Auflösung).  Die Teilnahme an Präsenzphasen ist nicht Bestandteil dieser Kursvariante. Ein Wechsel zu einer anderen Kursvariante ist nicht möglich.

* Es wird ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass es sich bei dieser Kursvariante (Fernkurs) um keinen Fernlehrgang (ZFU) handelt und dieser nicht den Zulassungskriterien der ZFU unterliegt.

 

§ 8 Studien-, Kurslaufzeit

Fernseminar

Die Studienlaufzeit für alle Fernseminare (Fernkurse) beträgt maximal 24 Monate. Eine Verlängerung ist nach Prüfung und Zustimmung des Bildungsträger gegen Aufpreis möglich.

Bei Verlängerung der Studienzeit ist eine Neueinschreibung erforderlich (6 Monate). Nach Ablauf der Studienlaufzeit verfällt der Anspruch des Kursteilnehmers/Auftraggebers.

 

Vorortseminar

Die Studienlaufzeit für alle Vorortseminare (Vorortkurse) werden durch den Bildungsträger festgelegt, eine Verlängerung durch den Kursteilnehmer ist bei dieser Kursvariante nicht möglich. Nach Ablauf der Studienlaufzeit verfällt die entrichtete Anspruch.

 

Duale Studiengänge

Die Studienlaufzeit für alle Dualen Studiengänge werden in der Kursausschreibung geregelt (Semester). Eine Verlängerung der Studienlaufzeit ist nicht möglich. Jedes Semester kann wiederholt werden, wenn das erworben Wissen nicht ausreicht. Nach Ablauf der Studienlaufzeit verfällt der Anspruch des Kursteilnehmers/Auftraggebers.

 

§ 9 Kostenregelung

Die nachfolgenden Regelungen gelten für Absolventen/Kursteilnehmer bzw. Auftraggeber (delegierende Einrichtungen).

  1. Es gelten die aktuellen Kursgebühren unserer Website, Preisänderungen (Kursgebühren) obliegen der Geschäftsleitung des M&B Marketing-Bildung Inst. Ltd.
  2. Der Kursteilnehmer bzw. der Auftraggeber übernimmt die Seminarkosten lt. Listenpreises des M&B Marketing-Bildung Inst. Ltd.. Mit der Anmeldung erhält der Auftraggeber eine Rechnung zum gebuchten Kurs (Vorkasse). Nach Zahlungseingang (Einmalzahlung oder Ratenzahlung / 1. Rate) erhält der Kursteilnehmer den Zugang zum eCampus, um die Unterrichtsmaterialien herunter zu laden (Downloaden).
  3. Reisekosten/Übernachtungskosten können durch den Auftragnehmer nicht übernommen werden. Forderungen, die sich aus Absagen ergeben (Fahrt-, Übernachtungskosten, ebenso alle anderweitigen Forderungen) gehen voll zu Lasten des Kursteilnehmers/Auftraggebers. Der Auftragnehmer (M&B Marketing-Bildung Inst. Ltd.) schließt jegliche Haftung aus.
  4. Rabatte bei Sammeleinschreibungen werden ab 01.02.2016 wie folgt erteilt; Bei gleichzeitiger Einschreibung von mindestens 3 Kursteilnehmern erhält der Auftraggeber (Einschreiber) einen Rabatt von 5 Pozent der Kursgebühr unter Voraussetzung der Einmalzahlung. Nach Verstreichen der Zahlungsfrist verfallen alle erteilten Rabatte und Anrechnungen etc..
  5. Bei Förderung mit dem ESF-Fonds (Bildungsscheck etc.) werden keine Sonderrabatte (M&B-Aktionen) bzw. Ratenzahlungen gewährt.
  6. Die Rechnungsbegleichung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung auf das ausgewiesenen Geschäftskonto des Auftragnehmers (Rechnungsaussteller) zu erfolgen. Bei Verzug werden Mahngebühren und Zinsen in Höhe von 5 % fällig.
  7. Bei Ratenzahlungen muss die erste Rate innerhalb von 14 Tagen eingegangen sein, Folgeraten werden am 3. eines Monats fällig. Ab dem 1. Tag nach Fälligkeit der Rate werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % berechnet, bei Verstreichen der fristgerechten Ratenzahlung wird der Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig. Eine vorzeitige Ablösung ist jederzeit möglich. Die Bewilligung der Ratenzahlung obliegt dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Bonitätsüberprüfung des Auftraggebers zu veranlassen. Bei Ablehnung der Ratenzahlung durch den Auftraggeber wird die Anmeldung/Einschreibung unwirksam.
  8. Bei Einschreibung und Verwendung eines Bildungschecks, Bildungsprämie etc. ist dieser innerhalb von 10 Werktagen nach Einschreibung im Original vorzulegen (per Postsendung). Des weiteren hat der Anmelder in der Einschreibung einen Vermerk zu hinterlegen, dass er einen Bildungsscheck, Bildungsprämie etc. nachreicht. Bei Verrechnung von Bildungschecks, Bildungsprämien etc. ist der Differenzbetrag (lt. Rechnungslegung) innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Bei Verzug wird der Gesamtrechnungsbetrag ohne Abzug der Förderung sofort zur Zahlung fällig. Bei Abbruch oder nicht fristgerechtem Abschluss der Fort- und Weiterbildung wird der Gesamtbetrag/Kursgebühr bzw. die Restforderung sofort zur Zahlung fällig (Schadensersatz). Die Förderung und damit verbundene Verrechnung erfolgt unter Vorbehalt der Erstattung durch die ausstellende Behörde (ESF-Fonds) an den Bildungsträger. Bei Ablehnung der Förderung ist der Differenzbetrag innerhalb 14 Tage an den Bildungsträger zu erstatten.
  9. Anrechnung von belegten Kursen Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Anrechnung von belegten Kursen sowie die Übernahme von Klausuren. Die Entscheidung der Anrechnung obliegt der Schulleitung. Die Benotung von Hausarbeiten kann nicht übertragen bzw. angerechnet werden.
  10. Das aushändigen des Zertifikates/Zeugnis (Kursabschluss) erfolgt erst nach vollständiger Rechnungsbegleichung.

 

§ 10 Kündigung durch den Teilnehmer

Fernkurse, Vorortkurse, Duale Studiengänge und Workshops:

  1. Nach dem BGB § 312 (Fernabsatzvertrag) besteht das Recht zur Kündigung der Kursanmeldung innerhalb 14 Tagen nach Anmeldung. Bei fristgerechtem Rücktritt berechnen wir eine Einschreibgebühr (Aufwandsentschädigung in Höhe von 56,00 EUR pro Kurseinschreibung).
  2. Nach Verstreichen dieser Frist ist eine Kündigung ausgeschlossen. Das Rücktrittsrecht (Kündigung) verfällt nach Zahlungseingang und Lieferung (Zugangsdaten eCampus), da eine Rücksendung der Downloads (geistiges Wissen) nicht möglich ist.

 

§ 11 Haftung im Zusammenhang mit dem Besuch der Schule

  1. Das M&B Marketing-Bildung Inst. Ltd. (Bildungsträger) schließt jegliche Haftung für Diebstahl und / oder Beschädigung privaten Eigentums innerhalb des Gebäudes oder auf dem Gelände sowie Körperschäden während oder durch die Fort- und Weiterbildung aus. Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr, auch auf den durch den Bildungsträger gekennzeichneten Parkplätzen. Die Hausordnung ist für alle Teilnehmer und Gäste bindend. Der Schulleiter oder sein jeweiliger Vertreter üben das Hausrecht aus.
  2. Haftung der bundesweiten Kursabschlüsse: Bei Nichtanerkennung des ausgestellten Zertifikates, Zeugnisse etc. ist die Haftung des Bildungsträgers ausgeschlossen. Jeder Kurs-teilnehmer ist verpflichtet, sich in seinem Bundesland vorab zu informieren, welche Voraussetzungen für das Belegen des gewünschten Kurses erforderlich sind

 

§ 12 Online Shop

Nach Bestellung ist eine Stornierung das Auftrages nicht möglich, da die elektronischen Warengüter (Downloads) nicht zurückgegeben werden können.

 

§13 Streitschlichtung

Ab dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammen-hang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären.

Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. Gerichtsstand ist Lutherstadt Wittenberg.

Stand 16.10.2016 / Geschäftsleitung

Änderungen vorbehalten

 

Erweiterung AGB (Hausverbot)

Im Falle des ausgesprochenen Hausverbotes gilt dieses nicht nur für den räumlichen Bereich (Gebäude), sondern auch für Anfragen jeglicher Art sowie Einschreibungen etc.

Im Zivilrecht findet sich der Schutz des Hausrecht insbesondere in den §§ 858 ff. BGB sowie in § 1004 BGB. Nach den §§ 858 ff. BGB stehen dem Besitzer einige Möglichkeiten zu, sich gegen sog. verbotene Eigenmacht (vgl. § 858 Absatz 1 BGB) zu erwehren. Zudem kann der Eigentümer der Wohnung nach Maßgabe von § 1004 BGB auch ein entsprechendes Hausverbot aussprechen.

Im Strafrecht findet sich der Schutz des Hausrechts insbesondere in § 123 Absatz 1 StGB [Strafgesetzbuch] wieder. Danach macht sich derjenige wegen Hausfriedensbruch strafbar, der in eine Wohnung, ein Geschäftsraum oder ein sonstiges befriedetes Besitztum eines anderen eindringt, dort ohne Befugnis verweilt oder sich nicht nach Aufforderung des Be-rechtigten entfernt. In einem solchen Fall kann der Hausherr sein Recht auch notfalls mit Gewalt (Notwehr, § 32 StGB) durchsetzen.

Stand 16.10.2016 / Geschäftsleitung

Änderungen vorbehalten

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